Der Arbeitgebergutschein HOF GEHALT
Das HOF GELD sorgt für neue Impulse zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und erfreut sich bereits einer starken Beliebtheit. Ab sofort gibt es das HOF GELD auch als steuerfreien Arbeitgebergutschein – das HOF GEHALT.
Darum lohnt sich das HOF GEHALT:
Kurz & Knapp
- Fachkräfte binden und entlohnen
- Zusatzleistung für Minijobber und Geringverdiener
- Direkte Motivation und Ausdruck von Wertschätzung
- Regelmäßige Belohnung statt einer Gehaltserhöhung für mehr netto vom brutto
- Attraktive Zusatzleistungen für die Stärkung der Arbeitgebermarke
- Fachkräftemangel entgegnen durch attraktives Arbeits- und Lebensumfeld
- Wirtschaft, Stadt und Firmenbild stärken
Steuerfreier Sachbezug
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern mit dem HOF GEHALT-Arbeitgebergutschein einen regelmäßigen, steuerfreien Sachbezug zukommen lassen.
Besonderer Anlass
Den Mitarbeitern kann über den HOF GEHALT-Arbeitgebergutschein zusätzlich/ oder bis zu 60€ pro besonderem Anlass (Geburtstag, Jubiläum, etc.) zugesprochen werden.
Motivation und Wertschätzung für Arbeitnehmer!
Kosteneinsparung und Vorteile für den ARBEITGEBER — attraktive Zusatzleistung für den ARBEITNEHMER
Ab sofort haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern monatlich mit dem HOF GEHALT-Arbeitgebergutschein eine steuerfreie Zusatzleistung mit bis zu 50 Euro zukommen zu lassen. Auch ein steuerfreier Betrag von jährlich bis zu 60 Euro pro Mitarbeiter zu besonderen Anlässen wie Geburtstag oder Jubiläum ist möglich.
Steuerfrei
Bis zu 50 € monatlich als Sachbezug
Wiederaufladbar
Monatlich und bis zu 12x pro Jahr, automatisiert über die Firma AVS
Employer Branding
Individuelle Gestaltung mit Firmenlogo
Kein Aufwand / automatisches Clearing
Sammeln von Belegen entfällt
Erhöhte Sichtbarkeit
Durch Marketingmaßnahmen
Steuerfrei
Bis zu 600 € steuerfrei pro Jahr
Direkt einlösbar
Bezahlung wie mit EC-Karte bei über 80 Akzeptanzstellen in Buxtehude
Vielseitig einsetzbar
Umfangreiches Angebot (Gastro, Einzelhandel, Dienstleistungen …)
Ansparbar
Bis zu 1.800 € (bis 36 Monate) ansparbar.
Lokale Unterstützung
Das Geld bleibt in Hof (zu den Akzepanzstellen)
Einfach, wertschätzend & lokal!
Die Aufladung des HOF GEHALT-Arbeitgebergutscheins können Arbeitgeber unkompliziert und datenschutzkonform mit dem gewünschten Betrag verwalten und veranlassen.
Anders als bei dem HOF GELD, ist die Arbeitgebergutscheinkarte wieder aufladbar und das vorhandene Guthaben bis zu 36 Monate ansparbar. Die Gutscheinkarte kann auf Wunsch auch mit dem Firmenlogo versehen werden. Die Kosten für die Einrichtung sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Arbeitnehmer können das HOF GEHALT nach der Aufladung direkt einlösen.
So funktioniert´s!
- Der Arbeitgeber erhält Zugang zum SFTP Server (datenschutzkonforme Dateiübertragung) von unserem Dienstleister AVS
- Die Pflege der Aufladungen erfolgt über eine Excel/csv-Datei
- Arbeitgeber ergänzt diese mit Personalnummer und gewünschten Aufladebeträgen
- Arbeitgeber stellt AVS die Aufladedatei auf den SFTP-Server – Aufladung erfolgt am gleichen Tag ab 14 Uhr
- Arbeitgeber erteilt dem Stadtmarketing Hof e.V. ein SEPA-Mandat zum automatischen Einzug der aufgeladenen Gutschein-Guthaben
- Aufladebetrag wird per Lastschrift eingezogen
- Arbeitgeber erhält von AVS einen Zugang für ein Online-Reporting